Blitzschutzanlage
Eine Blitzschutzanlage ist die Gesamtheit aller Vorkehrungen gegen schädliche Auswirkungen von Blitzeinschlägen auf Gebäude. Die Betriebssicherheit von Blitzschutzanlagen wird durch regelmäßige Prüfungen und Messungen gewährleistet. In der Norm DIN EN 62305 Teil 1-4 [2006] sind die Vorgaben zur Errichtung und Prüfung dieser Schutzmaßnahmen verbindlich festgelegt. Sofern kein Blitzschutz vorhanden ist, können direkte Blitzeinschläge (in manchen Fällen auch Blitzeinschläge in einiger Entfernung) erhebliche Schäden an und in Gebäuden anrichten und unter Umständen Brände entfachen. Bei einer Blitzschutzanlage unterscheidet man zwischen dem äußeren und dem inneren Blitzschutz. Der äußere Blitzschutz besteht aus den Auffangeinrichtungen auf dem Dach, den Ableitungen auf der Fassade und der im Erdreich oder im Fundament verlegten Erdungsanlage. Sie fängt den direkten Blitzeinschlag ab und leitet den Blitzstrom am zu schützenden Objekt vorbei in die Erde. Der Blitz kann aber auch indirekt durch sein starkes elektromagnetisches Feld in elektrischen Leitungen oder metallischen Teilen innerhalb eines Gebäudes einkoppeln und Schaden anrichten. Hier kommt das Innere Blitzschutzsystem zum Einsatz. Es umfasst den Blitzschutzpotentialausgleich und die Überspannungsschutzmaßnahmen. In den Blitzschutzpotentialausgleich müssen alle metallenen Teile des Gebäudes sowie alle in das Gebäude hineinführenden Leitungen einbezogen werden. Die Umfänge von Potenzialausgleich und Überspannungsschutz-Maßnahmen ergeben sich aus der vorhandenen technischen Gebäudeausrüstung und den Berechnungen der Trennungsabstände nach DIN EN 62305.