Innerer Blitzschutz
Blitze erzeugen Blitzströme und sehr hohe elektrische Spannungen, die elektrische und elektronische Systeme und Geräte schädigen oder sogar zerstören können. Ein Äußerer Blitzschutz alleine kann nicht verhindern, dass bei einem Blitzschlag im Inneren des Gebäudes Schäden an den elektrischen Einrichtungen entstehen. Daher ist ein Innerer Blitzschutz erforderlich. Als Innerer Blitzschutz wird dabei die Gesamtheit der Maßnahmen gegen Auswirkungen des Blitzstromes und der Blitzspannung auf Installationen sowie elektrische und elektronische Anlagen der baulichen Anlage bezeichnet. Es gilt die Norm DIN EN 62305-3 und Teil 4 in ihrer Gesamtheit. Für ein funktionierendes Blitzschutzsystem müssen sowohl der äußere als auch der innere Blitzschutz (Überspannungsschutz) als Einheit betrachtet werden. Ist also ein äußeres Blitzschutzsystem installiert (DIN EN 62305-3), muss auch zwingend nach DIN EN 62305-4 der innere Blitzschutz umgesetzt werden. Ist kein äußerer Blitzschutz vorhanden, muss nach VDE 0100-443 und VDE 0100-534 seit Oktober 2016 zwingend ein Überspannungsschutz installiert werden. Die Aufgabe des Inneren Blitzschutzes als Teil eines gesamtheitlichen Blitzschutzsystems ist es, Brand in der elektrischen Installation hervorgerufen durch Blitzströme und Personengefährdung auszuschließen. Darüber hinaus verhindert der Überspannungsschutz zu hohe elektrische Spannungen. Einrichtungen der elektrischen Energie- und Informationstechnik sind dabei besonders zu schützen. Besonders wichtig bei der Umsetzung des inneren Blitzschutzsystems ist ein funktionierendes Potenzialausgleichssystem , das im Falle eines Blitzeinschlages für eine sichere Verteilung der Blitzenergie sorgt. Der innere Blitzschutz bzw. Überspannungsschutz bedarf einer umfassenden Planung und sollte von erfahrenen Elektrofachkräften umgesetzt werden, die über fundierte Kenntnisse und langjährige Installationspraxis verfügen