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Ortsfeste elektrische Anlagen

Als ortsfeste elektrische Anlagen werden alle Komponenten der Elektroanlage bezeichnet, die in einem Gebäude fest verbaut sind. Nach der Feuerschutzklausel SK 3602 und den VdS Richtlinien VdS 2871 und VdS 2046 ist die Prüfung der elektrischen Anlage eine eigenständige brandschutztechnische Prüfung, die seitens des Feuerversicherers in der Regel jährlich gefordert wird. Diese ist durch einen von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannten Sachverständigen Prüfers (VdS 2228) durchzuführen.

Verantwortungsbewusste Anlagenbetreiber messen den Themen Betriebssicherheit und Brandschutz hohe Bedeutung zu. Auch ohne eventuelle Sanktionen ist eine regelmäßig wiederholte Prüfung empfehlenswert, da sich ortsfeste elektrische Anlagen durch Neu-, An- und Umbau häufig verändern – und mit ihnen das Sicherheitsniveau. Der normale Verschleiß wird zusätzlich durch Umfeldbedingungen wie Temperaturschwankungen, Feuchtigkeit oder Verschmutzung beeinflusst.

Durch die von RBS+PWW-Sachverständigen ausgeführten Wiederholungsprüfungen wird im Sinne einer Präventivmaßnahme sichergestellt, dass die jeweilige elektrische Anlage keine Gefahr für Personen, Objekte oder Sachwerte darstellt und umfassende Sicherheit gewährleistet ist. Eine aktuelle Dokumentation nach VdS 2229 ist somit sichergestellt. Mit ihrem fundierten Know-how und langjähriger Expertise ermitteln unsere Sachverständigen mögliche Schäden oder Schwachstellen frühzeitig. Der Fokus liegt dabei auf der Vermeidung des kostspieligsten aller möglichen Folgeschäden: einen Brandschaden mit Komplettausfall der elektrischen Anlage.


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Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln

Ortsveränderliche Geräte sind nicht Bestandteil der Prüfung nach Klausel 3602 oder VdS 2871. Die Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel sollte bei der Prüfung nach Klausel 3602 als durchgeführt vorausgesetzt werden. Der Prüfzyklus hängt von den Bedingungen vor Ort, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichv) und der daraus resultierenden Gefährdungsbeurteilung ab.

Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen

Sofern Prüfungen nach VdS 2871, 2046 und Klausel 3602 vom Feuerversicherer gefordert werden, sind entsprechende Verfahrensweisen anzuwenden. Diese besagen, dass prinzipiell alle Komponenten einer elektrotechnischen Anlage (Leuchten, Schalter, Steckdosen, usw.) zu prüfen sind. Konkret beinhaltet die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen seitens RBS + PWW folgende Leistungen:

  • Sichtprüfung im Hinblick auf Brand- und Unfallgefahr
  • Sichtprüfung im Hinblick auf Beschädigungen jeglicher Art an und innerhalb der Verteilung
  • Prüfung aller Klemmstellen in den Verteilungen mittels einer zugelassenen Thermografie-Kamera
  • ordnungsgemäßer, normgerechter Aufbau
  • Überprüfung der Selektivität
  • Kontrolle des Potenzialausgleiches
  • korrektes Auslösen der Fehlerstromschutzschalter und Überstromschutzeinrichtungen
  • Nachweis der Schutzmaßnahmen durch z.B. Schleifenwiderstandsmessung
  • Messung möglicher Isolationswiderstände
  • Kontrolle der Übereinstimmung der notwendigen, vorliegenden Dokumentation mit Beschriftungen / Nummerierungen

Dokumentation

Unsere Prüfungsergebnisse werden in einem vom VdS Schadenverhütung GmbH zugelassenen Befundscheines (VdS 2229) festgehalten und transparent dokumentiert. Hierdurch wird der Betreiber über den Gefährdungsgrad der Anlage informiert. Zudem empfehlen wir, wann und wie der Schaden zu beheben ist.

Der Umfang – und damit auch die Kosten – einer Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen hängt u. a. von der Gebäudegröße, der Anlagenkomplexität und dem entsprechenden Analyse- und Dokumentationsaufwand ab. Unsere Prüfungen werden so koordiniert und datiert, dass Anlagen und Prozesse geringstmöglich beeinträchtigt werden und die Verfügbarkeit soweit möglich gesichert ist.