Der Schutzpotentialausgleich ist die leitende Verbindung der Erdungsanlage mit allen in ein Gebäude führenden leitfähigen Teilen (wie metallenen Wasserleitungen, Abwasserleitungen oder Gasleitungen) sowie mit allen leitfähigen Teilen im Gebäude (wie metallenen Leitungen, Klimaanlage, Heizung und leitfähigen Teilen im Handbereich von Personen). Umgangssprachlich wird der Potentialausgleich wird oft auch als Erdung bezeichnet.
Werden Punkte unterschiedlichen Potentials leitend miteinander verbunden, so lässt sich keine elektrische Spannung mehr zwischen diesen Punkten messen. Es ist ein „Potentialausgleich“ hergestellt. In den „Anforderungen zum Schutz gegen elektrischen Schlag“ ist die Forderung für den Potentialausgleich international in der IEC 60364-4-41:2005 und für Deutschland in der DIN VDE 0100-410:2007-06 verankert. Die exakte technische Umsetzung des Potentialausgleichs, die Dimensionierung der Querschnitte und die genormten Begriffe sind international in der IEC 60364-5-54:2011 und für Deutschland in der DIN VDE 0100-540:2012-06 festgelegt.
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Funktionsweise des Potentialausgleichs
Bei elektrischen Kurzschlüssen oder Blitzstromeinkopplungen in die elektrische Anlage begrenzt der Potentialausgleich die Personengefährdung durch Berührungsspannung zwischen leitfähigen Gebäudeinstallationen mit unterschiedlichen elektrischen Potentialen.
Auch die Verbindung aller leitfähigen Körper (Gehäuse) elektrischer Betriebsmittel und Geräte mit einem geerdeten Schutzleiter und mit der Haupterdungsschiene gilt als die Grundlage für den Schutz gegen elektrischen Schlag. Die in der VDE vorrangig angeführte Schutzmaßnahme der „automatischen Abschaltung der Stromversorgung im Fehlerfall“ wird durch normgerechte Ausführung und mit regelmäßiger Prüfung der Anlage sichergestellt. Durch die Prüfung wird auch die ausreichend kleine Schleifenimpedanz für die automatische Abschaltung im Fehlerfall nachgewiesen.
In jedem Stromkreis wird ein Schutzleiter mitgeführt, der sämtliche Körper der angeschlossenen Betriebsmittel (bzw. die Schutzkontakte der Steckvorrichtungen) mit dem geerdeten Schutzleiter des Versorgungssystems (TN-System) bzw. mit dem Anlagen Erder im Gebäude (TT-System) verbindet. In der Regel werden die Anschlüsse mit Kupferleitungen in einem Mindestquerschnitt von 2,5 mm² bei mechanisch geschützter bzw. 4 mm² bei ungeschützter Verlegung ausgeführt; bei Gebäuden mit Blitzschutzsystemen in 16 mm².
Der Blitzschutz-Potentialausgleich und der für elektrische Anlagen vorgeschriebene Potentialausgleich treffen auf den Potentialausgleichsschienen zusammen und gewährleistet, dass im Falle eines Blitzschlages innerhalb des zu schützenden Gebäudes keine für Personen oder Installation gefährlichen Potentialdifferenzen auftreten können. In den Blitzschutz-Potentialausgleich sind alle metallenen Teile des Gebäudes sowie alle in die bauliche Anlage hineinführenden Leitungen wie beispielsweise stromversorgende Kabel, Daten- und Rohrleitungen einzubeziehen. Die Umfänge von Potentialausgleich und Überspanungsschutz Maßnahmen ergeben sich aus der vorhandenen technischen Gebäudeausrüstung und den Berechnungen der Trennungsabstände laut DIN EN 62305. Der Potentialausgleich muss durchgeführt werden, wenn zwischen den Leitungen des Blitzschutzsystems und anderen elektrischen Leitungen oder metallenen Konstruktionen im oder am Gebäude kein ausreichender Abstand vorhanden ist (Überschlagsgefahr).