Explosionsgefährdete Bereiche stellen ein hohes Sicherheitsrisiko dar – sowohl für die dort beschäftigten Personen als auch für das Gebäude an sich. Zu den explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Bereiche) zählen sämtliche Räume und Orte, in denen sich jene Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube in gefährlicher Menge ansammeln können, die mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. Ist die Konzentration hoch, besteht das Risiko einer durch eine Zündquelle ausgelösten Explosion – mit möglicherweise dramatischen Folgen.
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Zoneneinteilung beim Explosionsschutz
Explosionsgefährdete Bereiche werden anhand der Häufigkeit und Dauer des Auftretens von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre in Zonen unterteilt. Bei Gasen wird zwischen Bereichen, in denen gefährliche explosionsfähige Atmosphären als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln ständig, über lange Zeiträume oder häufig (Zone 0), gelegentlich (Zone 1) oder nie bzw. nur kurzzeitig (Zone 2) vorhanden sind, unterschieden.
Bei Stäuben erfolgt die Untergliederung in Bereiche, in denen gefährliche explosionsfähige Atmosphären in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub ständig, über lange Zeiträume oder häufig (Zone 20), gelegentlich (Zone 21) oder nie bzw. nur kurzzeitig (Zone 22) auftreten. In vorhandenen Ex-Bereichen müssen zur Sicherheit alle elektrisch leitfähigen Teile wie beispielsweise Rohre, Leitungen oder Kabelpritschen an das Potentialausgleichssystem angeschlossen werden. Wird ein Gebäude beispielsweise umgebaut, so können Probleme auftauchen, z.B. wenn leitfähige Anlagenteile entfernt oder getrennt werden.
Risikovermeidung in explosionsgefährdeten Bereichen
Aufgrund der Gefahrenanfälligkeit explosionsgefährdeter Bereiche ist größtmögliche Risikovermeidung ein Muss. Für die ordnungsgemäße und sichere Verfügbarkeit der Anlage ist stets der Anlagenbetreiber verantwortlich. Für den vorbeugenden Personen- und Anlagenschutz gehört ein fachkundig ausgeführter, dauerhaft wirksamer Schutzpotentialausgleich folglich zu den unerlässlichen Sicherheitsmaßnahmen, die regelmäßig überprüft werden müssen. Ziel der von uns normgerecht ausgeführten Potentialausgleichsmaßnahmen in Ex-Bereichen ist es, potentielle Zündquellen zu eliminieren und somit einen größtmöglichen Explosionsschutz zu gewährleisten. Ein Bestandsschutz besteht bei explosiongefährdeten Bereichen nicht.
Prüfung der Ex-Bereiche
Im Rahmen unserer ganzheitlichen, professionell durchgeführten Überprüfungen werden folgende sicherheitsrelevanten Aspekte analysiert und nachvollziehbar dokumentiert:
- Entspricht der Schutzpotentialausgleich den gültigen Richtlinien?
- Gab es Umbauten, Erweiterungen, Sanierungen?
- Ist ein Blitzschutzsystem installiert und erfüllt es die besonderen Vorgaben?
- Ist der Schutz gegen elektrischen Schlag vollständig?
- Ist die Vermeidung gefährlicher Funkenbildung gewährleistet?
Für den Schutzpotentialausgleich in Ex-Bereichen wenden wir selbstverständlich sämtliche erforderlichen Prüfgrundlagen an. Neben der VDE 0165 und DIN EN 62305-3 finden dabei VDE 0185-305-3 Beiblatt 2:2009-10 sowie TRBS 2153 und GefStoffV / BetrSichV 2015 Verwendung. Um die normgerechte Ausführung von Potentialausgleichsmaßnahmen sicherzustellen, führt RBS + PWW den Schutzpotentialausgleich ausschließlich mit Elektrikern (BEX Fachkraft), Elektromeistern, Elektro-Ingenieuren (Sachkundiger/Sachverständiger) durch, die über die erforderliche Qualifikation verfügen.
Bei einem von uns durchgeführten Schutzpotentialausgleich in Ex-Bereichen erbringen wir folgende Teilleistungen:
- Überprüfung des erweiterten Schutzpotentialausgleichs zur Vermeidung von wirksamen Zündquellen
- Prüfung und Bewertung gemäß dem aktuellen Stand der Technik
- Sichtprüfung der vorhandenen Rohrleitungs- und Anlagensysteme im Hinblick auf eine Äquipotentialebene zur Vermeidung von Leiterschleifen und Potentialdifferenzen
- Allgemeine Aussage über die Gefährdung durch Überspannungen und erforderliche Schutzmaßnahmen
- Erstellung eines umfänglichen Prüfberichtes mit Gefährdungsanalyse und Maßnahmenkatalog
- Kostenangebot zur Anpassung an die aktuellen Anforderungen
Kundenseitige Wünsche und Anforderungen berücksichtigen wir im Rahmen eines gesetzeskonformen Schutzpotentialausgleichs in Ex-Bereichen jederzeit gerne. Der gezielte bestmögliche Schutz von Personen, Ihrer Immobilie und der technischen Einrichtungen ist uns ein besonderes Anliegen. Sämtliche Maßnahmen zum Schutzpotentialausgleich führen wir darum mit größtmöglicher Sorgfalt aus. Eventuell noch offene Fragen beantworten wir Ihnen gerne. Mit unserem Kontaktformular nehmen Sie rasch direkten Kontakt mit uns auf.